| Preise Haus Billetal |
|
Die einzelnen Pflegesätze betragen ab dem 01.01.2012
Die Pflegesätze werden mit den Pflegekassen und dem Sozialamt des Kreises Stormarn vereinbart. Der Preis für den Heimplatz richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, werden die Pflegeheimkosten von der Pflegekasse, dem Sozialamt, der Pflegewohngeldstelle oder der zuständigen Beihilfestelle bezuschusst beziehungsweise übernommen. Pflegekassenleistung: Diese Leistung erhält jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist. Die Höhe der Beteiligung entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Preisliste. Für Personen die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, gelten besondere Bestimmungen. Sozialamtleistungen: Diese Leistungen werden nach dem Bundessozialhilfegesetz an Personen gezahlt, die aus eigenen Mitteln die Heimpflegekosten nicht zahlen können. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es jedem Menschen - egal wie hoch seine Einkünfte/Vermögen sind - frei steht, ein Heim seiner Wahl zu suchen. Entscheidend für die Übernahme der Kosten ist, dass das Heim eine gültige Vergütungsvereinbarung hat. Pflegewohngeld/Einzelförderung: Dieses bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Investitionskosten in Höhe von € 15,81 täglich / € 480,94 monatlich, die in den oben aufgeführten Pflegesätzen enthalten sind. Je nach Vermögen, Rentenhöhe und Bundesland beteiligen sich die zuständigen Stellen. Umsatzsteuer: Wir sind zur Zeit von der Umsatz- und Gewerbesteuer befreit. Eine entsprechende Steuerpflicht müsste daher auf die gültigen Heimkosten aufgeschlagen werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Preise 


